Wir sind für Sie da - 24 Stunden - 365 Tage im Jahr.
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Sie können grundsätzlich entscheiden zwischen Wahlgrab und Reihengrab. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich.
Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden (nicht möglich bei Reihengräbern). In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstelle eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit (zwei oder mehr Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes.
Diese kann bei den Friedhöfen je nach Beschaffenheit der Bodenverhältnisse unterschiedlich sein (bis zu 30 Jahren). Die Erdbestattung bedarf keiner weiteren Willenserklärung.
Bestattungshaus Pütz
Kirchstraße 44
53840 Troisdorf
Wir sind 24 Std. Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen.
Bestattungshaus Lünebach
Servatiusstraße 8
50321 Brühl
Bestattungshaus Lünebach
Am Schloßplatz 14
53125 Bon
Bestattungshaus Lenartz
Kupfergasse 12
51145 Köln (Porz-Urbach
Bestattungshaus Diehm
Heidestraße 222
51147 Köln